3.3.1.2.2. Die Beratung(seinholung) in der Sunnah und Siirah

Im Folgenden wird die Verankerung und Würdigung der Schuura in der Sunnah und Siirah dargelegt. Die nachfolgend aufgelisteten zahlreichen Situationen zur Zeit des Propheten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam), welche sowohl einen besonderen religiösen Stellenwert innehatten als auch im damaligen gesellschaftlichen Kontext eine gewichtige Rolle spielten, machen deutlich, dass die Schuura von zentraler Bedeutung war. Auch wird deutlich, dass die Schuura in profanen wie säkularen Fragen umzusetzen ist, und dass eine Korrelation zwischen Beratung (seinholung) und Rechtschaffenheit existiert.

3.3.1.2.2.1. Situationen aus der Sunnah und Siirah

Die nachfolgende Auflistung hat lediglich beispielhaften Charakter und beansprucht keines­wegs Vollständigkeit.

  • Der Verordnung zum Gebetsruf ging eine Beratung mit den Prophetengefährten voraus.[i]
  • Beim Feldzug von Taabuuk erlaubte der Prophet (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) Kamele zum Verzehr zu schlachten. Als ‘Umar davon hörte, wandte er ein, ihnen würden dann Kamele zum Reiten fehlen. Stattdessen schlug er vor, von allen Prophetengefährten Proviant zwecks Neuaufteilung zusammenzubringen, so dass der Prophet (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) ein Segensgebet sprechen möge. Der Prophet (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) stimmte diesem Vorschlag zu[ii]. Diese Begebenheit ist nach Ar-raisuuniy unter anderen ein Beleg dafür, dass die freie Meinungsäußerung mit der Institution der Beratung einhergeht.[iii]
  • ‘Abdur-rahmaan Bnu-‘auf fragte im Zuge der Chalifenwahl Kinder, zurückgezogene Frauen und Kriegsgefangene nach ihrer Meinung, als ihm die Verantwortung auferlegt worden war bei der Wahl des Nachfolgers von ‘Umar zwischen ‘Uthmaan und ‘Aliy zu wählen.[iv] Keiner­lei Kritik wurde bezüglich dieser Vorgehensweise überliefert.
  • Nach dem zweiten Treueeid von ‘Aqabah sprach der Prophet (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) die Stämme der Ansaar an und trug ihnen auf, 12 von ihren Oberhäuptern (Nuqabaa, sing. Naqiib) als Oberhäupter zu bestimmen, drei vom Stamm Al-aus und neun von Al-chazradsch.[v] Diese Aufteilung korrespondierte mit dem zahlenmäßigen Verhältnis beider Stämme, welches circa drei (Chazradsch) zu eins (Aus) betrug. Diese Relation wird u.a. aus der Zusammensetzung der Kämpfer in Badr deutlich. Von den circa 300 – 317 Soldaten gehörte knapp über einem Viertel (82 – 86) einer Gruppe der Muhaadschiruun an und die verbleibenden Ansaar setzten sich aus 61 Soldaten des Stammes Al-aus und 170 Soldaten von Al-chazradsch zusammen.[vi]
  • Nach der Schlacht von Hunain wollte der Prophet (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) Ge­fangene vom Stamm der Hawaazin befreien und trug den Leuten auf ihre Experten (عUra­faaء, sing. ‘Ariif) diesbezüglich zu konsultieren. Letztere stimmten dem Anliegen des Ge­sandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) zu.[vii]
  • Ibnu-ishaaq zufolge genügte ihm (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) die Zu­stimmung Abu- bakrs, ‘Umars und Miqdaad Bnu-’amrs bezüglich der Frage, ob man dem Feind in Badr begegnen möchte, nicht, da sie allesamt aus Makkah waren. Deshalb hätte er (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) noch gesondert die Ansaar konsultiert, da ihre geschlossene Auffassung immer auch eine Mehrheit unter der Gesamtheit der Prophetengefährten ausmachte.[viii]
  • Der Prophet (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) holte sich auch Rat in der Ifk[ix]-Situation ein.[x]
  • In Al-hudaibiyah kamen die Prophetengefährten der verbal erteilten Aufforderung des Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) nicht nach, die ‘Umrah mit dem Scheren des Kopfes und dem Schlachten eines Opfertiers zu beenden. Der Prophet (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) suchte daraufhin Ummu-salamah (radial-laahu ‘anha) auf. Seine Ehefrau gab ihm (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) den Rat mit, er möge ein Beispiel initiieren, dem gefolgt werden würde. Tatsächlich beeilten sich die Gefährten es dem Propheten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) gleichzutun, nachdem er (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sich den Kopf geschoren hatte.
  • Eine Frau schlug vor, der Prophet (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) möge auf einem Minbar predigen.[xi]

In seinem Kommentar zur Aayah 3:159 führt Ibnu-kathiir weitere Situationen auf[xii], in denen der Prophet (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) aktiv Beratung von den Gefährten eingeholt hatte:

  • Bezüglich der Schlacht von Badr holte er (‘alaihis-salaam) Meinungen ein, ob die Karawane Abu-sufyaans abgefangen werden sollte, wie auch hinsichtlich der Wahl des Standortes. Al-mundhir Bnu-‘amr schlug vor, dass man die Basis in der Feindesnähe aufschlagen sollte.
  • Auch während der Schlacht von Badr holte der Prophet (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sich durch Konsultation Vorschläge zum Gefangenenlösegeld ein.
  • Im Rahmen der Schlacht von Uhud fragte der Prophet (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam), ob man sich hinter den Mauern Medinas verschanzen sollte. Die Mehrheit lehnte dies ab und wollte die Angreifer außerhalb der Stadt zurückschlagen. Der Prophet (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) nahm die Auffassung der Mehrheit an.
  • Als der Gesandte ALLAAHs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) anlässlich der bevor­stehenden Schlacht von Chandaq einigen Stämmen ein Drittel der Dattelernte für ihren Rückzug anbieten wollte, ließ er sich von Sa’d Bnu-‘ubaadah und Sa’d Bnu-mu’aadh davon über­zeugen, dass dies nicht im strategischen Sinne der Muslime sei.
  • Auch ließ der Prophet (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) die Frage am Tage von Al-hudai­biyah, ob man den Kampf gegen die Quraisch aufnehmen sollte aufgrund dessen, dass sie den Muslimen die ‘Umrah verweigerten, in der Gruppe erörtern, um am Ende zu dem Ent­schluss zu gelangen auf das potenzielle Recht um des Allgemeinwohls willen zu verzichten und sich anderweitig einig zu werden.

Bezüglich weltlicher Angelegenheiten ist ebenfalls überliefert, dass der Prophet (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) seinen Mitmenschen unverbindlichen Rat erteilte:

عَنْ أَنَسٍ، أَنَّ النَّبِيَّ صلى الله عليه وسلم مَرَّ بِقَوْمٍ يُلَقِّحُونَ، فَقَالَ: „لَوْ لَمْ تَفْعَلُوا لَصَلُح.“ قَال: „فَخَرَجَ شِيصًا، فَمَرَّ بِهِمْ فَقَالَ: „مَا لِنَخْلِكُمْ؟“ قَالُوا: „قُلْتَ كَذَا وَكَذَا.“ قال: „أَنْتُمْ أَعْلَمُ بِأَمْرِ دُنْيَاكُمْ.“

Über Anas wird tradiert, dass der Prophet (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) bei einer Gruppe von Leuten vorbeikam, welche bestäubten. Er sagte: „Wenn ihr es lassen würdet, wäre es wohl besser.“ Sie unterließen es also, was zu einer Minderung der Ernte führte. Als er (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sie ansprach: „Was ist mit euren Palmen?“ sagten sie: „Du hast uns dieses und jenes gesagt.“ Er (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) antwortete: „Ihr wisst besser

über eure weltlichen Angelegenheiten Bescheid.“[xiii]

Diesbezüglich wird in Dschamiʿul-ʿutbiyyah von Ibnul-qaasim überliefert, dass Maalik gesagt hat:

„Der Gesandte ALLAAHs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) ging einst an ein paar Gärten vorbei, in denen einige Leute die Dattelpalmen bestäubten. Er sagte zu ihnen: ‚Vielleicht wäre es besser, wenn ihr das nicht tun würdet.‘ Sodann ließen die Leute in besagtem Jahr von der Bestäubung ab. Als die Dattelpalmen dann jedoch in jenem Jahr keine guten Früchte hervorbrachten, beschwerten sich die Leute beim Gesandten ALLAAHs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam), der zu ihnen sagte: ‚Ich bin nur ein Mensch. Wenn im Bestäuben ein tatsächlicher Nutzen liegt, sollen sie es tun.‘“[xiv]

Abul-waliid Bnu-ruschd ergänzt in Al-bayaan wat-tahsiil in Bezug darauf Folgendes:

„Dieser Bericht wurde in verschiedenen Wortlauten überliefert. Nach einem dieser Berichte soll der Prophet (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) gesagt haben: ‚Ich denke nicht, dass dies irgendeinen Nutzen bringt. Wenn sie es nicht tun, werden die Palmen genau denselben Ertrag bringen.‘ Entsprechend einem anderen Wortlaut soll er gesagt haben: ‚Ich denke nicht, dass das Bestäuben irgendeinen Unterschied macht.‘ Dann ließen die Menschen vom Bestäuben ab, als Konsequenz nahm der Ertrag der Dattelpalmen ab. Als der Gesandte ALLAAHs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) darüber informiert wurde, sagte er: ‚Ich bin weder Anbauer noch Plantagenbesitzer. Führt das Bestäuben fort.‘“[xv]

Al-buchaariy konstatiert, dass die vom Propheten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) eingeführte allgemeingültige Praxis der Beratung von den folgenden Generationen übernommen wurde:

„Nach dem Ableben des Propheten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) pflegten die Imaame sich mit frommen Gelehrten zu beraten.“[xvi]

3.3.1.2.2.2. Lernen am lebendigen Beispiel

Nun mag es sonderbar erscheinen, dass ein Wahy empfangender Prophet nach Beratungs­einholung von gewöhnlichen Menschen zu Entscheidungen gelangt, wo doch dafür keine Notwendigkeit bestand. Er hätte Den Allwissenden direkt um Führung bitten können. Sufyaan Bnu-’uyainah interpretierte die Schuura des Propheten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) als eine wirksame Instruktion an Generationen nach ihm: Weil ALLAAH dem Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) Beratung auferlegte, obwohl letzterer ein Prophet war, hat die muslimische Gemeinde die Beratungseinholung nicht zu verachten.[xvii]

3.3.1.2.2.3. Zusammenhang zwischen Beratung(seinholung) und Rechtschaffenheit

Al-kawaakibiy kommt zu der Betrachtung, dass ein Zusammenhang zwischen der Be­ratungseinholung und der Rechtschaffenheit besteht:

„Wenn wir nun eine genaue Untersuchung eines jeden Zweiges des islamischen Staates, der Biographien seiner einzelnen Herrscher und Anführer, (…) eines jeden Individuums vor­nehmen, finden wir vor, dass Rechtschaffenheit proportional zur Beratung auftritt. Auf der anderen Seite ist die Sündhaftigkeit direkt an den Grad gekoppelt, zu welchem wir vereinzelt zu unseren Auffassungen gelangen.“[xviii]

3.3.1.2.2.4. Kompetenz & Aufrichtigkeit als Auswahlkriterien

Ibnu-dschamaa‘ah kam zum Ergebnis, dass zwei Kriterien zentral sind für die Wahl der Berater:

„Der Sultan soll Gelehrte, welche aktiv in der Welt sind und die um ALLAAHs (ta ‘aala) und Seines Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) und der Gemeinde willen beraten, konsultieren.“[xix]

Nicht lediglich die Kompetenz eines Beraters sei ein Faktor, diese müsse vielmehr mit der reinen Absicht zum einen ALLAAH und zum anderen den zu Beratenden gegenüber gepaart sein, um als fähiger Berater wirken zu können.

3.3.1.2.2.5. Sphären der Beratung(seinholung)

Ibnu-hadschar gibt die Meinungsverschiedenheiten bezogen auf die Sphären, auf die sich die Beratung zu erstrecken hat, wieder. Manche der Gelehrten sind der Auffassung, dass alle von den Quelltexten ungeregelten Angelegenheiten durch Beratung beschlossen werden müssen, andere wiederum, dass sich Beratungseinholung lediglich auf weltliche Angelegenheiten erstreckt.[xx]  Ar-raisuuniy betont, dass die Anordnung zur Beratung ein allgemeiner ist und von daher nicht eingeschränkt werden darf.[xxi]

Al-qurtubiy verficht Folgendes:

„Wenn der Nutzen oder der Schaden einer Angelegenheit jeden zu betreffen vermag, so bringt diese Angelegenheit auch jeden innerhalb einer Beratung(sversammlung) zusammen.“[xxii]

3.3.1.2.2.5. Einordung innerhalb der Takliifi-Normen

Der Richter und Gelehrte Ibnu-‘atiyyah stellt fest, dass die Beratung zu den Fundamenten und verbindlichen Regeln der Scharii‘ah zählt, so dass derjenige, der es versäumt Fachleute und religiöse Personen um Rat zu ersuchen, von seinem Posten entbunden werden solle. Diese Angelegenheit sei nicht umstritten.[xxiii] Im Zusammenhang mit der gerade für Verantwortungs­träger nötigen Beratungseinholung warnt A-raisuuniy davor, als Mufti selbstzentriert und in der Folge unterdrückerisch zu agieren.[xxiv]

3.3.1.2.2.6. Lernen von anderen Völkern

Eine besondere Form des empirischen Lernens wurde vom Propheten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) selbst praktiziert, nämlich das Lernen am Beispiel der Erfahrungen anderer Völker:

عَنْ جُدَامَةَ بِنْتِ وَهْبٍ الأَسَدِيَّةِ أَنَّهَا سَمِعَتْ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم يَقُولُ: ‏“‏لَقَدْ هَمَمْتُ أَنْ أَنْهَى عَنِ الْغِيلَةِ حَتَّى ذَكَرْتُ أَنَّ الرُّومَ وَفَارِسَ يَصْنَعُونَ ذَلِكَ فَلاَ يَضُرُّ أَوْلاَدَهُمْ“‏.

Über Dschudaimah bintu-wahb Al-asadiyyah wird tradiert, dass sie den Propheten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) hat sagen hören: „Ich hatte vor den Geschlechtsverkehr mit einer stillenden Frau zu verbieten, bis ich betrachtete, dass die Römer und Perser dies zu tun pflegen, ohne dass es ihren Kindern schaden täte.“[xxv]

Eine andere Überlieferung zur Thematik enthält den folgenden Wortlaut:

عَنْ عَامِرِ بْنِ سَعْدٍ، أَنَّ أُسَامَةَ بْنَ زَيْدٍ، أَخْبَرَ وَالِدَهُ، سَعْدَ بْنَ أَبِي وَقَّاصٍ أَنَّ رَجُلاً جَاءَ إِلَى رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَقَالَ إِنِّي أَعْزِلُ عَنِ امْرَأَتِي.‏ فَقَالَ لَهُ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم ‏“‏لِمَ تَفْعَلُ ذَلِكَ“‏‏.‏ فَقَالَ الرَّجُلُ أُشْفِقُ عَلَى وَلَدِهَا أَوْ عَلَى أَوْلاَدِهَا‏.‏ فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم ‏“‏لَوْ كَانَ ذَلِكَ ضَارًّا ضَرَّ فَارِسَ وَالرُّومَ“‏‏.‏ وَقَالَ زُهَيْرٌ فِي رِوَايَتِهِ ‏“‏إِنْ كَانَ لِذَلِكَ فَلاَ مَا ضَارَ ذَلِكَ فَارِسَ وَلاَ الرُّومَ“.‏

Über Aamir Bnu-sad wird tradiert, dass Usaamah Bnu-said seinem Vater Sa’d Bnu-abii Waqqaas berichtet, dass ein Mann zum Propheten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) kam und sagte: „Ich praktiziere Coitus interruptus mit meiner Frau.“ Daraufhin sagte der Prophet (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam): „Warum tust du das?“ Er antwortete: „Ich habe Mitleid mit ihrem Kind, oder mit ihren Kindern.“ Daraufhin sagte der Prophet: (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) „Wenn dies schädlich wäre, so hätte es den Persern und Römern geschadet.“[xxvi]

Wie dem folgenden Bericht zu entnehmen ist, pflegten auch die Prophetengefährten andere Völker zu beobachten:

قَالَ الْمُسْتَوْرِدُ الْقُرَشِيُّ عِنْدَ عَمْرِو بْنِ الْعَاصِ سَمِعْتُ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم يَقُولُ „‏تَقُومُ السَّاعَةُ وَالرُّومُ أَكْثَرُ النَّاسِ“‏.‏ فَقَالَ لَهُ عَمْرٌو أَبْصِرْ مَا تَقُولُ.‏ قَالَ أَقُولُ مَا سَمِعْتُ مِنْ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ لَئِنْ قُلْتَ ذَلِكَ إِنَّ فِيهِمْ لَخِصَالاً أَرْبَعًا إِنَّهُمْ لأَحْلَمُ النَّاسِ عِنْدَ فِتْنَةٍ وَأَسْرَعُهُمْ إِفَاقَةً بَعْدَ مُصِيبَةٍ وَأَوْشَكُهُمْ كَرَّةً بَعْدَ فَرَّةٍ وَخَيْرُهُمْ لِمِسْكِينٍ وَيَتِيمٍ وَضَعِيفٍ وَخَامِسَةٌ حَسَنَةٌ جَمِيلَةٌ وَأَمْنَعُهُمْ مِنْ ظُلْمِ الْمُلُوكِ.

Al-mustaurid Al-quraschiy saß mit ‘Amr Bnul-‘aas und sagte: „Ich hörte den Propheten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagen: „Die Stunde wird nicht kommen, bis die Römer die Bevölkerungsmehrheit darstellen.“ ‘Amr Bnul-‘aas sagte: „Siehe, was sagst du da?‘ Er antwortete: „Ich sage, was ich vom Gesandten ALLAAHs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) hörte.“ Wenn du dies sagst, so haben sie vier Eigenschaften: Sie sind die vernünftigsten im Umgang mit Prüfungen, richten sich nach einer Heimsuchung am schnellsten wieder auf, kehren nach einer Niederlage am zügigsten zum Schlachtfeld zurück, sie behandeln die Armen, Waisen und Schwachen am besten und fünftens lassen sie am wenigsten Unrecht seitens ihrer Könige zu.”[xxvii]

Bemerkenswert ist, dass beide Völker zum damaligen Zeitpunkt Kufr-begehend waren und gegen die Muslime Krieg führten. Somit setzte der Prophet (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) durch sein Lernen den quraanischen Grundsatz um gerecht zu sein und sich dabei nicht von Emotionen (ver)leiten zu lassen:

يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا كُونُوا قَوَّامِينَ لِلَّهِ شُهَدَاءَ بِالْقِسْطِ وَلا يَجْرِمَنَّكُمْ شَنَآنُ قَوْمٍ عَلَى أَلاَّ تَعْدِلُوا اعْدِلُوا هُوَ أَقْرَبُ لِلتَّقْوَى وَاتَّقُوا اللَّهَ إِنَّ اللَّهَ خَبِيرٌ بِمَا تَعْمَلُونَ

Ihr, die den Iimaan verinnerlicht habt! Bemüht euch eurer Verpflichtung ALLAAH gegenüber nachzukommen und seid Zeugen in gerechter Weise! Die Abneigung einer Gemeinschaft gegenüber darf euch nicht dazu veranlassen, ungerecht zu sein. Seid gerecht, dies ist näher zur Ehrfurcht, und erweist euch ehrfürchtig ALLAAH gegenüber! Gewiss, ALLAAH ist dessen allkundig, was ihr tut. [xxviii]

Auch wenn der folgende Bericht von der Überlieferungskette her betrachtet streng genommen nicht als Beleg taugt, so sehen wir, dass sein Inhalt zumindest wie oben dargelegt durch die Praxis bestätigt wurde:

وَيُرْوَى عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ قَالَ مَا رَأَيْتُ أَحَدًا أَكْثَرَ مَشُورَةً لأَصْحَابِهِ مِنْ رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم.

Über Abu-hurairah wird überliefert, er sagte: Nie habe ich jemanden gesehen, der mehr darauf bedacht war sich mit seinen Gefährten zu beraten als den Gesandten ALLAAHs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam).[xxix]

 

Mohammed Johari
Nach Expertise-Strebender

 


[i] Ar-raisuuniy: Asch-schuura,, S. 16.

[ii] Ebd., S. 35.

[iii] Ebenda.

[iv] Al-chaalidiy: Al-chulaafur-raashiduun, S. 106-107, in: As-sallabiy: Muhammad: The Biography of Uthman ibn Affan, Darussalam Publishers & Distributors, 2007, S. 95.

[v] Ar-raisuuniy: Asch-schuura, S. 61-62.

[vi] Al-mubaarakpuuriy, Saifur-rahmaan: Ar-rahiiqul-machtuum. (THE SEALED NECTAR). Memoirs of the Noble Prophet [pbuh]. o.J., S. 132.

[vii] Ar-raisuuniy: Asch-schuura, S. 62.

[viii] ‘Abdul-maalik Bnu-hischaam, As-siiratun-nabawiyyah (Cairo: Dār al-Fikr), Band 2, S. 653, in: Ar-raisuuniy: Asch-schuura, S. 80.

[ix] Als Al-ifk wird in der Siirah die Verleumdung der Mutter der Iimaan-Bekennenden ‘Aaischah (radiallaahu ‘anha) seitens der Heuchler bezeichnet, welche ihr (radial-laahu ‘anha) ungebührliches Verhalten andichteten. Zehn Aayaat – 24:11-20 – sind bezüglich ‘Aaischahs (radial-laahu ‘anha) Unschuld offenbart worden, siehe Ibnu-kathiir: Tafsiirul-quraan, Daarus-salaam, Riyadh, 2000, Band 7, S. 33ff.

[x] Ar-raisuuniy: Asch-schuura, S. 4. Aus Sahiih Al-buchaariy 4141, Book 64, Hadiith-Nr 185, in: https://sunnah.com/ bukhari/64

[xi] Ebd., S. 48.

[xii] Ibnu-kathiir: Tafsiirul-quraan, Daarus-salaam, Riyadh, 2000, Band 2, S. 305.

[xiii] Sahiih Muslim, The Book of Virtues, Nr. 2363, Kapitel 43, Hadiith-Nummer 186, in: https://sunnah.com/ muslim/43/186 (zuletzt abgerufen am 09.05.2018)

[xiv] Al-umawiy Al-’utbiy, Muhammad: Dschamiʿ Al-ʿutbiyyah, in: Ibnu-ruschd, Abul-waliid: Al-bayaan wat-tahsiil, Band 7, S. 236, in: Ibnu-’aaschuur, Muhammad Attaahir; Maasawi, Muhammad Attaahir: Ibnu-’aaschuur. Treatise on Maqasid Al-Shariah, IIIT, 2006, S. 49.

[xv] Ibnu-ruschd, Abul-waliid: Al-bayaan wat-tahsiil, Band 7, S. 236, in: Ibnu-’aaschuur, Muhammad Attaahir; Maasawi, Muhammad Attaahir: Ibnu-’aaschuur. Treatise on Maqasid Al-Shariah, IIIT, 2006, S. 49.

[xvi] Ar-raisuuniy: Asch-schuura, S. 60.

[xvii] Ar-raisuuniy: Asch-schuura, S. 31.

[xviii] Ebd., S. 122.

[xix] Ebd., S. 60.

[xx] Ebd., S. 12.

[xxi] Ebd., S. 14.

[xxii] Ar-raisuuniy: Asch-schuura, S. 11.

[xxiii] Ebd., S. 9.

[xxiv] Ebd., S. 30.

[xxv] Sahiih Muslim, The Book of Marriage, Nr. 1442 a, Kapitel 16, Hadiith-Nummer 167, in: https://sunnah.com/ muslim/16/167 (zuletzt abgerufen am 09.05.2018)

[xxvi] Sahiih Muslim, The Book of Marriage, Nr. 1443 Book 16, Kapitel 170, in: https://sunnah.com/muslim/16/170 (zuletzt abgerufen am 09.05.2018)

[xxvii] Sahiih Muslim, The Book of Tribulations and Portents of the Last Hour, Kapitel 54, Hadiith-Nummer 45, in: https://sunnah.com/muslim/54/45 (zuletzt abgerufen am 09.05.2018)

[xxviii] Quraan (5:8)

[xxix] Dschaami’ At-tirmidhiy, Nr. 1714, Kapitel 23, Hadiith-Nummer 48, in: https://sunnah.com/tirmidhi/23/48
Ibnu-hadschar merkt eine Unterbrechung der Kette an, welche ansonsten aus vertrauenswürdigen Gewährs­männern besteht, siehe: Fathul-baariy, Band 13, Seite 352, in: https://bit.ly/2G1RCZL(zuletzt abgerufen am 09.05.2018)

Kategorien: Beratung - An-NasiihahPublished On: Juli 28th, 2020